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  Allgemeine Geschäftsbedingungen

 
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1. Allgemeines

 
1.1 Diese allgemeinen Geschäfts-, Liefer-, Angebots- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Kaufverträge und für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen IST und dem Käufer. Sie werden spätestens mit Annahme der Ware oder Leistung vom Käufer anerkannt und müssen nicht nochmals ausdrücklich bestätigt werden.
1.2 Abweichende Vereinbarungen wie Änderungen, Nebenabreden und Ergänzungen sowie abweichenden AGB oder Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit ausdrücklich und endgültig widersprochen.
1.3 Abweichungen von unseren Geschäftsbedingungen sind nur dann wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
 
2. Angebote und Aufträge
 
2.1 Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
2.2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

3. Preise
 
3.1. Soweit nicht anders angegeben, hält sich IST an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise gebunden (30 Tage ab Datum der Offerte). Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
3.2. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ohne Fracht und Verpackung.

4. Lieferfristen
 
4.1 IST ist bestrebt, die als voraussichtlich mitgeteilten Liefertermine einzuhalten. Da wir jedoch auch auf die pünktliche Lieferung Dritter angewiesen sind, können wir für die Einhaltung der Termine keine Haftung übernehmen.
4.2 Liefer- und Zahlungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Lieferterminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Behinderung länger als 3 Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfrist dazu berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Vertragsteils vom Vertrag zurückzutreten. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.

5. Versendung
 
5.1 Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person bzw. Firma übergeben worden ist oder das Lager des Verkäufers verlassen hat.

6. Gewährleistung – Hardware
 
6.1 Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate und beginnt mit dem Datum der Lieferung.
6.2 Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte, wesentliche Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefert der Verkäufer nach seiner Wahl unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers – insbesondere unter Ausschluss jeglicher Folgeschäden des Käufers – Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
6.3 Der Käufer muss die Sendung bei Ankunft unverzüglich auf Transportschäden untersuchen und dem Verkäufer von etwaigen Schäden oder Verlusten sofort durch eine Tatbestandsmeldung des Transporteurs oder einer eidesstattlichen Versicherung, die von einem Zeugen und vom Kunden unterschrieben sein muss, Mitteilung machen. Im übrigen müssen dem Verkäufer offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch den Verkäufer bereitzuhalten und ggf. zuzusenden.
6.4 Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
6.5 Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung (nach Absprache mit dem Verkäufer) der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
6.6. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen den Verkäufer als auch gegen seinen Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

7. Gewährleistung – Software
 
7.1 Sofern die von uns entwickelte Software nicht dem vertraglich vorausgesetzten Gebrauch entspricht und Abweichungen schriftlich gerügt werden, verpflichten wir uns innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist zur kostenlosen Nachbesserung.
7.2 Produktabweichungen im Sinne von Marktneuerungen gelten jedoch nicht als Fehler. Auf die Softwarepflege und -anpassung hat der Käufer nur Anspruch, wenn dies ausdrücklich vertraglich zugesichert wird.
7.3 Eine Haftung für Schadenersatz für mittelbare und unmittelbare Schäden die durch Anwendung der von uns entwickelten Software entsteht wird ausgeschlossen, es sei denn es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens IST vor.
7.4 Nach Stand der Technik ist nicht zu garantieren, eine Software so zu erstellen, dass sie in allen möglichen und denkbaren Anwendungen und Kombinationen jederzeit fehlerfrei arbeitet. Wir erstellen daher Softwareprodukte die im Rahmen des Pflichtenheftes oder der Gebrauchsanleitung grundsätzlich brauchbar sind. Eine zusätzliche Freigabe der Software hat durch unseren Kunden zu erfolgen. IST übernimmt keine Haftung für die Fehlerfreiheit der Software.

8. Gewährleistung – Entwicklungsdienstleistung
 
8.1 Sofern die von uns entwickelten Produkte nicht die vertraglich vorausgesetzten Eigenschaften aufweisen und Abweichungen schriftlich gerügt werden, verpflichten wir uns innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist zur kostenlosen Nachbesserung.
8.2 Produktabweichungen im Sinne von Marktneuerungen gelten jedoch nicht als Fehler. Änderungen die dem technischen Fortschritt dienen behalten wir uns vor.
8.3 Eine Haftung für Schadenersatz für mittelbare und unmittelbare Schäden, die durch Anwendung der von uns entwickelten Produkte entstehen, wird ausgeschlossen, es sei denn es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens IST vor.

9. Haftungsklausel
 
9.1 Schadensersatzansprüche (mittelbare und unmittelbare) des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere auch aus unerlaubter Handlung, Produzentenhaftung, falscher Beratung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, sind ausgeschlossen für leichtes Verschulden unsererseits. Dieser Haftungsausschluss gilt, sofern nicht vertraglich etwas anderes vereinbart wurde.

10. Entwicklungsaufträge und Freigaben
 
10.1. Bei Aufträgen, deren Ausführung besondere Entwicklungsarbeiten erfordern, erwirbt der Käufer keine Erfindungsrechte an den entwickelten Gegenständen sowie an den Einrichtungen zur Herstellung dieser Gegenstände, auch wenn er sich an einem Teil der Entwicklungs- und/oder Herstellkosten beteiligt hat.
Dies gilt auch für den Source-Code, wenn keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden.
10.2 Nach Freigabe des (der) Prototypen gilt eine Entwicklung als abgeschlossen. D.h. alle nach der Freigabe von uns durchgeführten Änderungen sind kostenpflichtig.
10.3 Vor einer eventuellen Serienfertigung bzw. Serienlieferung muss vom Kunden eine Musterfreigabe erfolgen.

11. Zahlungen
 
11.1 Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Verkäufers 10 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zahlbar.
11.2 Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
11.3 Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, mindestens jedoch in Höhe von 5% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen.
11.4. Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck oder einen Wechsel nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt oder wenn dem Verkäufer andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld fälligzustellen, auch wenn er Wechsel oder Schecks eingenommen hat. In diesem Fall ist der Verkäufer außerdem berechtigt, bezüglich sonstiger Verträge Vorrauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, sowie nach angemessener Nachfrist von diesen Verträgen zurückzutreten oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
11.5. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

12. Eigentumsvorbehalt
 
12.1 Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, behält sich der Verkäufer das Eigentum an den gelieferten Waren vor.
12.2 Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherheitshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt ihn, widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf Aufforderung des Verkäufers hin muss der Käufer die Abtretung offen legen und jenem die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben.
12.3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch den Verkäufer bedeutet – soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet – keinen Rücktritt vom Vertrag.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
 
13.1 Erfüllungsort für unsere Leistungen und Leistungen des Kunden ist der Geschäftssitz der Fa. IST.
13.2 Für etwaige Streitigkeiten aus den Verträgen und damit im Zusammenhang stehende Rechtsbeziehungen für beide Teile nach Wahl des Verkäufers ist unser Geschäftssitz. Wir sind auch berechtigt, den Kunden bzw. Lieferanten an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

14. Sonstige Bestimmungen
 
14.1 Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.

 

 
 
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